Klassen- und Kursfahrten sowie internationale Begegnungen sind wichtige Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.

Das Fahrtenprogramm der GHS sieht Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 6, 10 und in der Q2 unter Berücksichtigung folgender Regelungen vor: Wegen der Corona-Problematik sollen bis auf Weiteres alle Klassen- und Kursfahrten an gut erreichbaren Zielorten stattfinden.

Die Klassen des 6. Jahrgangs führen Klassenfahrten in der Regel 4 bis 5 Tage durch.

Die Schüler*innen des 13. Jahrgangs führen Kursfahrten durch. Der Leistungskurs Sport hat die Möglichkeit, im Rahmen des Kursprofils zum Halbjahreswechsel ein Wintersportpraktikum durchzuführen.

Sonderfall Internationale Begegnungen:

Internationale Begegnungen bzw. Praktika werden mit Großbritannien, Irland, Frankreich, Niederlande, Spanien und Polen durchgeführt, sofern es die Corona-Lage zulässt (Einzelfallprüfung!).

Folgende finanzielle Obergrenzen (inkl. aller Nebenkosten, vorbehaltlich unvorhersehbarer Preisentwicklungen) sind festgelegt:

6. Jahrgang

=

280 Euro

10. Jahrgang

=

390 Euro

13. Jahrgang

=

500 Euro

Auslandsveranstaltungen

=

500 Euro

Stand 10/2024